Schützenbruderschaften

St. Sebastian & St. Johannes Willebadessen

Chronik 1939

Der damalige Geschäftsführer der Bruderschaften, Johannes Strathausen (Welling), und Tischlermeister Josef Saggel haben ausführlich die Ereignisse des Jahres 1939 dokumentiert, und dieses den Bruderschaften nach der Neugründung im Jahr 1947 zu Verfügung gestellt.

Karl Schulze (Altenkienen) und Maria Kurzen, Königspaar der St. Johannes-Bruderschaft 1939

Die St. Sebastian-Bruderschaft und die St. Johannes-Bruderschaft in Willebadessen wurden im Dritte Reich im Rahmen der Gleichschaltungsgesetze vor die Wahl gestellt, sich dem Westfälischen Heimatbund oder dem Deutschen Schützenbund einzugliedern, oder sich als Verein aufzulösen. Beide Bruderschaften treten als Heimatschutzverein Willebadessen dem Westfälischen Schützenbund bei. Durch diesen Anschluss wurde die Satzung des Heimatschutzvereins anerkannt und unsere beiden Bruderschaften gleichzeitig in Heimatschutzverein umbenannt, mit gemeinsamer Geschäfts- und Kassenführung durch den Hauptvorstand. Man sah darin das kleinere Übel.

Am 1. Februar 1939 erfolgte durch den Heimatschutzbund eine Satzungsänderung, wodurch den Heimatschutzvereinen verboten wurde, als geschlossener Verein in Uniform an kirchlichen Feiern teilzunehmen. Seit mehr als 250 Jahre begleiten die beiden Schützenbruderschaften in vollem Ornat die St. Vitus Prozession. Da bei der Eingliederung in den Westfälischen Heimatbund die Teilnahme an kirchlichen Festen durch § 7 der Bundessatzung garantiert war, entstand im Verein große Unruhe.

Infolge der Satzungsänderung vom 01.02.1939 erhob der Willebadessener Vorstand in der kurz darauf in Paderborn stattfindenden Tagung des Westfälischen Heimatbundes schriftlich folgenden Einspruch:

"Gegen die Satzungsänderung des Westfälischen Heimatbundes erheb der Heimatschutzverein Willebadessen Einspruch. Es handelt sich um Absatz 4, u. 7. Diese Änderung verbietet die in § 2 genannten Ziele der Heimatschutzvereine. Vor zwei Jahren hatten wir beim westfälischen Heimattag in Paderborn einen Vortrag über Schönheit des Dorfes, im vorigen Jahr in Soest über die Dorfgemeinschaft. Wie stellen sie sich nun die Pflege dieser zwei schönen Aufgaben vor, wenn sie in diesem Jahr die Pflege eines heimatlichen Brauchtums, welches doch sehr zur Dorfgemeinschaft beiträgt, verbieten. Seit mehr als 250 Jahren begleiteten unsere Vereine mit Fahnen und vollem Ornat die St. Vitus Prozession zu Willebadessen.
Das St. Vitus-Fest ist für Willebadessen in wahrem Sinn sogleich das Heimatfest. Gewachsen aus der Volksseele, verwurzelt in der westfälischen Region und Volkstum sind in ihr verschmolzen zur edlen Harmonie. Dieses Fest mit seinem alten Brauch ist nicht aus der Geschichte des Ortes wegzudenken. Im Volksmund heißt es, dass es für einen Willebadessener das Härteste ist, wenn er zum Vitusfest nicht in der Heimat sein kann. Wer von Willebadessen fortziehen muss, um in der Ferne sein Brot zu verdienen, am St. Vitus Fest zieht es ihn mit voller Macht zur Heimat. Wenn es eben möglich ist, kommt er zu diesem Fest nach Hause, um die alten Sitten und Gebräuche wieder mitzuerleben und zu feiern. Es ist also verständlich, dass die Volksseele tief getroffen ist, dass nun der alte Brauch der früheren Schützenbruderschaften, jetzt Heimatschutzverein, an der historischen Prozession teilzunehmen, aufhören soll, obwohl es ihm beim Zusammenschluss gestattet wurde. In der Bundessatzung § 7 Seite 13 u. 17 heißt es: Die freiwillige Teilnahme des Vereins oder der Vereinmitglieder an kirchlichen Veranstaltungen aller Art ist gestattet.

In der Zusatzbestimmungen Seite 13 heißt es:
Der Heimatschutzverein hält die alten Gebräuche und Form der früheren Schützenbruderschaften aufrecht.
Seite 17: Die kirchlichen Gebräuche bleiben in alt hergebrachter Weise bestehen. Die jetzige Satzungsänderung bewerten die Vereinsmitglieder als Wortbruch. Alle Anfänge in der Pflege der Dorfgemeinschaft und Dorfschönheit sind zerschlagen. Den Vereinen wird ohne Zweifel ein Teil der Mitglieder abwendig gemacht.

Zwecks Beruhigung der Vereinsmitglieder bittet der Vorstand um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist die betreffende Änderung der Bundessatzungsverordnung durch Gesetz angeordnet, oder ist es eine Maßnahme des Westfälischen Heimatbundes?
  2. Ist man geneigt, den Wünschen der Vereine auf Beibehaltung dieses alten Brauchtums entgegenzukommen?
  3. Ist man sich klar, welchen Schaden für die Volksgemeinschaft dieser Erlas ausübt, auch wenn man sich dem Zwang äußerlich beugt?
  4. Ist man sich klar darüber, dass man seitens der Mitglieder und weiter Volkskreise in diesem Erlas eine religionsfeindliche Maßnahme sieht?“

Der Vorsitzende Landrat Eikel von Büren antwortet wie folgt:

Ich will mich hierzu erschöpfend äußern, denn ich sehe es fast sämtlichen Teilnehmern der Tagung an, dass sie alle an der Beantwortung dieser Fragen interessiert sind. Meine Antworten gelten also für alle, welche sich im selben Sinne äußern möchten.

Zur Frage eins teile ich ihnen mit, dass die Betreffende Verfügung von höchster Regierungsstelle erlasen ist.

Hierdurch erledigt sich die Frage zwei von selbst.

Zu Frage drei und vier erklärt der Herr Vorsitzende in längeren Ausführungen, dass es Aufgabe der Vorstandsmitglieder sei, beruhigend auf die Vereinsmitglieder einzuwirken und stellt zugleich in Aussicht, dass in den kommenden Jahren noch weitere wichtige Änderungen zu erwarten seien und keiner mehr von den jetzigen Änderungen reden werde. Es bliebe dem Vorstand nur noch eine Frage zu klären, betreffs der im Weltkrieg gefallenen Helden. Mit der Teilnahme des Heimatschutzvereins an der St. Vitus Prozession war bisher eine Ehrung für die im Weltkrieg gefallenen Helden verbunden.

-Soweit der Bericht von der Tagung der Westfälischen Heimatbundes in Paderborn.-

Der zuständige Amtsbürgermeister in Dringenberg verbot die Teilnahme der Schützen an der Vitusprozession 1939, genehmigte aber die Kranzniederlegung am Kriegerehrenmal.

Am Vitussonntag holten die Schützen wie gewohnt vor dem Hochamt ihre Fahnen und Könige mit Musik ab, und marschierten auf den Gutshof des Freiherrn von Wrede. Hier ließ Oberst Wilhelm Bieling den Verein halt machen, und beurlaubte alle Schützen bis zu Beendigung des Hochamtes und der anschließenden Vitusprozession. Danach sollte der Verein wieder antreten und die Gefallenenehrung vornehmen. Die Schützen legten die Vereinsabzeichen, Hüte, Schärpen, Säbel usw. ab, und besuchten das Vitushochamt. So wie die Oberen es verlangten.

Schon während der Prozession fiel ein Landjäger (Polizist) durch ein unglaubwürdiges und unmögliches Benehmen auf. Trotz Verbot durch diesen Landjäger fand die Gefallenenehrung am Ehrenmal statt. Der Landjäger erstattete Strafanzeige. Am 22.06.1939 wurde der Heimatschutzverein Willebadessen aus dem Westfälischen Heimatbund ausgeschlossen. Es war den Vorständen klar, dass die polizeiliche Auflösung des Vereins folgen würde, und man beschäftigte sich schon mit der freiwilligen Auflösung des Verein. Beim Tischlermeister Josef Saggel wurde ein Schrank bestellt, der in den Kircheräumen aufgestellt werden sollte, und in dem das Vereinsvermögen eingelagert werden sollt. Doch plötzlich erschien im Juli 1939 die Geheime Staatspolizei aus Bielefeld, beschlagnahmte das gesamte Vereinsvermögen, und löste den Verein auf.
Der Geschäftsführer Johannes Strathausen wurde zweimal je 2 Stunden vernommen, und musste alle Unterlagen der Gestapo aushändigen. Die 100 RM wurden ihm nicht zurück gegeben, die er privat in die Vereinkasse gelegt hatte, um die Musik zum Schützenfest bezahlen zu können. Die Einnahmen auf dem Fest waren nicht so hoch, um die Tanzmusik bezahlen zu können.
Der Fähnrich Karl Bredewald wurde aus seiner Wohnung geholt und zur Kirche gefahren. Er musste allein hineingehen und die Fahnen holen. Das gesamte Vereinsvermögen wie Fahnen, Schärpen, Königschilder, Königinnenkronen, Protokolle, Chroniken, Kassenbestände wurden mitgenommen.

Somit hatte der Heimatschutzverein Willebadessen, vorher die beiden Schützenbruderschaften, aufgehört zu bestehen. Anmerkung: Die Schützenbruderschaften bedanken sich bei Johannes Strathausen und Josef Saggel, dass sie die Ereignisse des Jahres 1939 dokumentiert haben. Es ist auch gut zu wissen, dass kein Willebadessener Schützenbruder, der sich für die Vereinsinteressen im Jahr 1939 eingesetzt hat, körperlichen Schaden erlitten hat. Das war in diesen Jahren nicht immer zu erwarten, besonders, wenn man sich als kirchliche Bruderschaft bekannt hat, und an Festen wie unserem Vitusfest aktiv teilnahm.

Karl Gockeln

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